Privater Vorbereitungskurs – kein Angebot der WKO, des WIFI oder einer Landesregierung
Start › Die Prüfung

Die Konzessionsprüfung

Die Befähigungsprüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung für das Güterbeförderungsgewerbe und die Personenbeförderung mit Omnibussen: wer prüft, wie sie aufgebaut ist und wie Sie sich vorbereiten.

Wer prüftDie Prüfungskommission beim Landeshauptmann Ihres Bundeslandes (Amt der Landesregierung, in Wien der Magistrat, MA 63) (Beispiel Stadt Wien). Die Kommission hat fünf Mitglieder: den Vorsitz führt eine Beamtin oder ein Beamter der Landesverwaltung, dazu kommen Fachleute aus der Praxis der Branche und weitere Sachkundige, eine oder einer davon auf Vorschlag der Arbeiterkammer.
RechtsgrundlageVerordnung (EG) Nr. 1071/2009 (Art. 8 und Anhang I); Güterbeförderung: BZGü-VO Prüfung § 10 und GütbefG; Personenbeförderung mit Omnibussen: BZP-VO Prüfung § 10 und KflG
AufbauSchriftlicher Teil 1: Fragen mit direkter Antwort (offene Fragen), 2 Stunden, 30 % der Gesamtbewertung
Schriftlicher Teil 2: Fallbeispiele (schriftliche Übungen mit Kalkulation), 2 Stunden, 30 % der Gesamtbewertung
Mündliche Prüfung: Prüfungsgespräch vor der Kommission, bis zu 2 Stunden, 40 % der Gesamtbewertung
Der schriftliche Teil wird spätestens nach fünf Stunden beendet (Personenbeförderung mit Omnibussen: nach viereinhalb Stunden).
BestehenMindestens 60 % der Gesamtbewertung und in jedem Teil mindestens 50 % (§ 10 BZGü-VO)
Mündliche PrüfungDie mündliche Prüfung findet frühestens zwei Stunden und spätestens zwei Wochen nach dem schriftlichen Teil statt. Sie dauert bis zu zwei Stunden; geprüft werden höchstens sechs Kandidatinnen und Kandidaten gleichzeitig. Sie beginnt laut WKO Oberösterreich mit dem bürgerlichen Recht – Beförderungsvertrag und Transportschäden – und umfasst danach die Sachgebiete, die schriftlich nicht geprüft wurden. (WKO Oberösterreich)
PrüfungsspracheDeutsch (§ 4 BZGü-VO)
AusweisAmtlicher Lichtbildausweis beim schriftlichen und beim mündlichen Teil (§ 9 BZGü-VO)
Prüfungstaxe425,14 € Prüfungstaxe seit 1. Juli 2026 (bis 30. Juni 2026: 410,60 €); sie wird auch bei angerechneten Prüfungsteilen nicht ermäßigt. Quellen: Stadt Wien (MA 63) 425,14 € (ab 1. Juli 2026), Land Niederösterreich 425,00 € (laut WKO Niederösterreich)
TermineJedes Bundesland legt seine Termine selbst fest, meist ein- bis zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst; Vorarlberg in der Regel einmal im Jahr). Nächste bekannt gemachte Termine: Niederösterreich: schriftlich am 8. März 2027, mündlich 15.–26. März 2027, Anmeldung bis 25. Jänner 2027; Oberösterreich: schriftlich am 31. März 2027, mündlich 7.–8. April 2027; Wien: Prüfungszeitraum 1.–30. April 2027, Anmeldung bis 18. Februar 2027
AnmeldungSchriftlich beim Landeshauptmann (Amt der Landesregierung; in Wien online beim Magistrat, MA 63) spätestens sechs Wochen vor dem Prüfungstermin – nicht bei der Wirtschaftskammer und nicht beim WIFI
AnrechnungWer eine HAK, HTL oder ein betriebswirtschaftliches Studium abgeschlossen oder die Unternehmerprüfung abgelegt hat, kann sich einzelne Sachgebiete anrechnen lassen – vor allem die kaufmännisch-rechtlichen. Die Fachkalkulation wird nie angerechnet. Den Antrag stellen Sie spätestens mit der Anmeldung (WKO Niederösterreich).

Angaben geprüft am 20.10.2026. Die Einzelheiten regelt das Amt der Landesregierung Ihres Bundeslandes; prüfen Sie Termine, Prüfungstaxe und Hilfsmittel vor der Anmeldung dort.

So bereitet der Kurs auf die Prüfung vor

Die Prüfung stellt offene Fragen: Im ersten schriftlichen Teil formulieren Sie die Antworten selbst, im zweiten rechnen Sie Fallbeispiele durch, und in der mündlichen Prüfung sprechen Sie vor der Kommission. Ankreuzen können Sie dort nichts. Der Kurs übt deshalb auf drei Arten:

  • Wissen: 399 Fragen mit Antwortauswahl, nach jeder Antwort eine Erklärung mit Rechtsquelle. Die Antwortauswahl ist eine Lernform, damit Sie den Stoff schnell wiederholen – nicht das Format der Prüfung.
  • Rechnen (Teil 2): 26 Rechenfälle mit vollständigem Lösungsweg – Kosten je Kilometer und Stunde, Kalkulation, Deckungsbeitrag, Umsatzsteuer.
  • Sprechen (mündliche Prüfung): 100 Übungskarten in der Ansicht „Mündliche Prüfung üben“: Sie lesen die Frage, antworten laut und vergleichen dann mit der Modellantwort und den Stichworten, die Sie nennen sollten.

Häufige Fragen zur Prüfung

Welche Sachgebiete umfasst die Prüfung?

Die acht Sachgebiete aus Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009, die in Anlage 1 der BZGü-VO übernommen sind: A Bürgerliches Recht, B Handelsrecht, C Sozialrecht, D Steuerrecht, E Kaufmännische und finanzielle Leitung des Unternehmens, F Marktzugang, G Technische Normen und technischer Betrieb, H Straßenverkehrssicherheit.

Muss ich Antworten selbst formulieren?

Ja. Der erste schriftliche Teil besteht aus Fragen mit direkter Antwort, der zweite aus Fallbeispielen, in denen Sie rechnen – etwa Kosten je Kilometer, eine Kalkulation oder die Umsatzsteuer. Dazu kommt das Prüfungsgespräch.

Kann die mündliche Prüfung entfallen?

Eine Regel, nach der die mündliche Prüfung bei einem guten schriftlichen Ergebnis entfällt, haben wir nicht gefunden. Sie zählt 40 % der Gesamtbewertung, und auch in ihr brauchen Sie mindestens 50 %.

Wann muss ich mich anmelden?

Spätestens 6 Wochen vor dem Prüfungstermin, schriftlich beim Amt der Landesregierung (in Wien beim Magistrat, MA 63). Eine Anrechnung beantragen Sie spätestens mit der Anmeldung.

In welcher Sprache wird geprüft?

Die Prüfung wird auf Deutsch abgelegt, schriftlich und mündlich. Deshalb ist auch der gesamte Kurs auf Deutsch.

Gilt das Gleiche für die Personenbeförderung mit Omnibussen?

Ja, im Aufbau: zwei schriftliche Teile zu je zwei Stunden und eine mündliche Prüfung mit derselben Gewichtung; Rechtsgrundlage ist die BZP-VO. Es ist aber eine eigene Prüfung, oft mit eigenen Terminen.

Quellen

Privater Vorbereitungskurs – kein Angebot der WKO, des WIFI oder einer Landesregierung.

10 kostenlose Fragen testen →

10 kostenlose Fragen testen →