Güterbeförderung und Personenbeförderung
Bereiten Sie sich auf die Konzessionsprüfung vor
Online-Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung für das Güter- und Personenbeförderungsgewerbe: Lernstoff nach österreichischem Recht, bis zu 399 Fragen mit Erklärung, Rechenfälle für die Fallbeispiele und Übungskarten für die mündliche Prüfung.
- Übt alle drei Prüfungsteile: Wissen, Rechnen und das Prüfungsgespräch
- Acht Sachgebiete A–H nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009
- Läuft auf Smartphone, Tablet und Computer; Ihr Fortschritt wird in Ihrem Konto gespeichert
Privater Vorbereitungskurs – kein Angebot der WKO, des WIFI oder einer Landesregierung. Die Prüfung legen Sie vor der Kommission beim Landeshauptmann ab. Wie sie abläuft: alles zur Konzessionsprüfung.
Das bekommen Sie
Vorbereitung auf den schriftlichen und den mündlichen Teil
Was die Prüfung verlangt – und wie der Kurs übt
Die Prüfung stellt offene Fragen: Im ersten schriftlichen Teil formulieren Sie die Antworten selbst, im zweiten rechnen Sie Fallbeispiele durch, und in der mündlichen Prüfung sprechen Sie vor der Kommission. Ankreuzen können Sie dort nichts. Der Kurs übt deshalb auf drei Arten:
- Wissen: 399 Fragen mit Antwortauswahl, nach jeder Antwort eine Erklärung mit Rechtsquelle. Die Antwortauswahl ist eine Lernform, damit Sie den Stoff schnell wiederholen – nicht das Format der Prüfung.
- Rechnen (Teil 2): 26 Rechenfälle mit vollständigem Lösungsweg – Kosten je Kilometer und Stunde, Kalkulation, Deckungsbeitrag, Umsatzsteuer.
- Sprechen (mündliche Prüfung): 100 Übungskarten in der Ansicht „Mündliche Prüfung üben“: Sie lesen die Frage, antworten laut und vergleichen dann mit der Modellantwort und den Stichworten, die Sie nennen sollten.
Beispiel einer Übungskarte · Sachgebiet A
Frage der Kommission: Wann haftet der Frachtführer im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr für Verlust oder Beschädigung des Gutes?
Modellantwort: Nach Art. 17 CMR haftet der Frachtführer für Verlust und Beschädigung, die zwischen der Übernahme des Gutes und seiner Ablieferung eintreten, und für die Überschreitung der Lieferfrist. Er ist befreit, wenn der Schaden etwa durch ein Verschulden des Verfügungsberechtigten, durch besondere Mängel des Gutes oder durch Umstände verursacht wurde, die er nicht vermeiden konnte. Die Entschädigung für Verlust ist grundsätzlich auf 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm Rohgewicht begrenzt (Art. 23 Abs. 3 CMR).
Stichworte, die Sie nennen sollten:
- Obhutszeitraum: Übernahme bis Ablieferung
- Haftungsbefreiung nach Art. 17 Abs. 2 CMR
- Höchstbetrag 8,33 SZR je kg
Zwei Kurse – oder beide im Paket
Paket: Güterbeförderung + Personenbeförderung
Beide Kurse mit einem Kauf – für alle, die die Konzession für Lkw und Bus brauchen. Jeder Kurs mit eigenem Lernstoff, eigenen Fragen, Rechenfällen und Übungskarten für die mündliche Prüfung.
So funktioniert der Kurs
- Kostenlos testen: 10 Fragen mit Erklärung, ohne Anmeldung.
- Kaufen: einmalige Zahlung, kein Abo. Die Zugangsdaten erhalten Sie sofort per E-Mail.
- Lernen: Lernstoff je Sachgebiet lesen, die passenden Fragen üben und die Rechenfälle selbst durchrechnen.
- Laut üben: In „Mündliche Prüfung üben“ beantworten Sie die Übungskarten laut und vergleichen mit der Modellantwort – die mündliche Prüfung zählt 40 % der Gesamtbewertung.
Für wen ist der Kurs?
- Für Gründerinnen und Gründer eines Transport- oder Busunternehmens, die die Konzession selbst erwerben wollen.
- Für Kleintransporteure mit Fahrzeugen bis 3,5 t, die für grenzüberschreitende Fahrten die Konzession brauchen.
- Für alle, die einen Präsenzkurs besuchen und zwischen Kurs und Prüfung gezielt Rechenfälle und das Prüfungsgespräch üben wollen.
Häufige Fragen
Wer muss die Konzessionsprüfung ablegen?
Wer gewerbsmäßig Güter mit Kraftfahrzeugen befördert oder ein Omnibusunternehmen führt, braucht eine Konzession – und dafür eine Person mit fachlicher Eignung (Verordnung (EG) Nr. 1071/2009). Die fachliche Eignung weisen Sie in Österreich in der Regel mit der Befähigungsprüfung nach, die oft Konzessionsprüfung genannt wird.
Wer nimmt die Prüfung ab?
Zuständig ist die Prüfungskommission beim Landeshauptmann Ihres Bundeslandes (Amt der Landesregierung, in Wien der Magistrat, MA 63). Die Kommission hat fünf Mitglieder: den Vorsitz führt eine Beamtin oder ein Beamter der Landesverwaltung, dazu kommen Fachleute aus der Praxis der Branche und weitere Sachkundige, eine oder einer davon auf Vorschlag der Arbeiterkammer. Anmelden müssen Sie sich selbst; unser Kurs ist eine private Vorbereitung.
Wie ist die Prüfung aufgebaut?
Zwei schriftliche Teile zu je zwei Stunden – Fragen mit direkter Antwort (offene Fragen) (30 %) und Fallbeispiele (schriftliche Übungen mit Kalkulation) (30 %) – und eine mündliche Prüfung vor der Kommission (40 %). Bestanden ist die Prüfung mit mindestens 60 % der Gesamtbewertung und in jedem Teil mindestens 50 % (§ 10 BZGü-VO).
Gibt es in der Prüfung Antworten zum Ankreuzen?
Davon gehen Sie besser nicht aus: Der erste Teil besteht aus Fragen mit direkter Antwort, der zweite aus Fallbeispielen mit Kalkulation, dazu kommt das Prüfungsgespräch. Im Kurs üben Sie das Wissen mit Fragen mit Antwortauswahl und Erklärung, das Rechnen mit Rechenfällen und das Sprechen mit Übungskarten mit Modellantwort.
Wie lange habe ich Zugang zum Kurs?
Der Zugang gilt 180 Tage ab Zahlung – genug für die Vorbereitung bis zum schriftlichen und zum mündlichen Teil. In dieser Zeit nutzen Sie den gesamten Lernstoff, alle Fragen, Rechenfälle und Übungskarten.
Sind das die Originalfragen der Prüfung?
Nein. Es gibt keinen öffentlichen Fragenkatalog und keine veröffentlichten Prüfungen. Unsere Fragen, Rechenfälle und Übungskarten sind selbst verfasst und folgen den Sachgebieten aus Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009. Wir garantieren nicht, dass in der Prüfung dieselben Fragen vorkommen.
In fünf Minuten wissen Sie, wo Sie stehen
Zehn Fragen mit Erklärung nach jeder Antwort. Ohne Anmeldung.
Kostenlosen Test starten →